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   LSG Baden-Württemberg, 27.11.2015 - L 4 P 906/15   

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https://dejure.org/2015,62439
LSG Baden-Württemberg, 27.11.2015 - L 4 P 906/15 (https://dejure.org/2015,62439)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.11.2015 - L 4 P 906/15 (https://dejure.org/2015,62439)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. November 2015 - L 4 P 906/15 (https://dejure.org/2015,62439)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 31.03.2015 - B 12 AL 4/13 R

    Sozialversicherung - Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - Einrede der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.11.2015 - L 4 P 906/15
    Die Verjährungsfrist beginnt nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Beiträge entrichtet wurden (Urteil des BSG vom 31. März 2015 - B 12 AL 4/13 R - in juris, unter Aufgabe seiner Rechtsprechung [Urteil vom 13. September 2006 - B 12 AL 1/05 R - in juris], wonach die Verjährungsfrist frühestens im Zeitpunkt des Entstehens des Erstattungsanspruchs beginnen kann und der Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Sozialversicherungsbeiträge nicht entsteht, solange ein Verwaltungsakt dem Berechtigten gegenüber verbindlich das Bestehen von Versicherungspflicht feststellt).

    Insbesondere ist dem Bescheid vom 29. Januar 2013 (in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15. Mai 2013) zu entnehmen, dass die Beklagten erkannten, eine Ermessensentscheidung über die Erhebung der Verjährungseinrede zu treffen, und dass sie eine solche Ermessensentscheidung unter Berücksichtigung von § 35 Abs. 1 Satz 3 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) auch tatsächlich trafen (vgl. dazu allgemein auch BSG, Urteil vom 13. März 2015 - B 12 AL 4/13 R - in juris m.w.N.).

  • BSG, 10.06.1988 - 12 RK 39/87

    Bezüge - Civil Service Retirement System - USA - Grundlohn

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.11.2015 - L 4 P 906/15
    Soweit das Bundessozialgericht (BSG) im Urteil vom 10. Juni 1988 (12 RK 39/87, in juris) die unterschiedliche Regelung der Beitragspflicht ausländischer Versorgungsbezüge einerseits und der Beitragsfreiheit ausländischer Renten andererseits als gerechtfertigt angesehen habe, gelte dies nicht für freiwillig in Deutschland Versicherte Mitglieder einer Krankenkasse.
  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.11.2015 - L 4 P 906/15
    Erst ab 1. April 2002 habe der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 15. März 2000 (1 BvL 16/96 u.a., in juris) eine Rechtsänderung gebracht, indem auch freiwillige Vorversicherungszeiten wieder ausreichten.
  • BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 21/11 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - nicht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.11.2015 - L 4 P 906/15
    Mit einzubeziehen sind damit alle Einnahmen und Geldmittel, die der Kläger als freiwilliges Mitglied zum Lebensunterhalt verbraucht hat oder verbrauchen könnte, und zwar ohne Rücksicht auf die steuerliche Behandlung seiner Einkünfte (ständige Rechtsprechung, z.B. BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 KR 21/11 R -, in juris m.w.N.).
  • BSG, 30.11.2016 - B 12 KR 3/15 R

    Versicherungs- und beitragsrechtliche Fragen der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.11.2015 - L 4 P 906/15
    Selbst wenn man zu Gunsten des Klägers die von der Personalvorsorgestiftung gezahlte Leistung als eine ausländische Rente, die in den Jahren 1987 bis 1999 nicht der Beitragspflicht zur Krankenversicherung sowie in den Jahren 1995 bis 1999 nicht der Beitragspflicht zur Pflegeversicherung unterlag (hierzu Urteile des Senats vom 20. September 2013 - L 4 KR 1984/13 - [rechtskräftig] und 27. Februar 2015 - L 4 KR 4805/14 - [nicht rechtskräftig; Revision beim BSG anhängig, B 12 KR 3/15 R]), wertet, war die Zahlung jedenfalls als sonstige Einnahme, die zum Lebensunterhalt verbraucht werden konnte, zu werten und damit der Beitragsbemessung zugrunde zu legen.
  • BSG, 21.12.2011 - B 12 KR 22/09 R

    Krankenversicherung - freiwillig versicherter Sozialhilfeempfänger -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.11.2015 - L 4 P 906/15
    Zu den sonstigen Einnahmen, die zum Lebensunterhalt verbraucht werden können, gehören alle Einnahmen, die dem Versicherten bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes zur Verfügung stehen (ständige Rechtsprechung, z.B. BSG, Urteil vom 21. Dezember 2011 - B 12 KR 22/09 R - in juris).
  • BSG, 13.09.2006 - B 12 AL 1/05 R

    Sozialversicherung - Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - Einrede der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.11.2015 - L 4 P 906/15
    Die Verjährungsfrist beginnt nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Beiträge entrichtet wurden (Urteil des BSG vom 31. März 2015 - B 12 AL 4/13 R - in juris, unter Aufgabe seiner Rechtsprechung [Urteil vom 13. September 2006 - B 12 AL 1/05 R - in juris], wonach die Verjährungsfrist frühestens im Zeitpunkt des Entstehens des Erstattungsanspruchs beginnen kann und der Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Sozialversicherungsbeiträge nicht entsteht, solange ein Verwaltungsakt dem Berechtigten gegenüber verbindlich das Bestehen von Versicherungspflicht feststellt).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.09.2013 - L 4 KR 1984/13

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung - Bezug einer Altersrente aus der Zweiten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.11.2015 - L 4 P 906/15
    Selbst wenn man zu Gunsten des Klägers die von der Personalvorsorgestiftung gezahlte Leistung als eine ausländische Rente, die in den Jahren 1987 bis 1999 nicht der Beitragspflicht zur Krankenversicherung sowie in den Jahren 1995 bis 1999 nicht der Beitragspflicht zur Pflegeversicherung unterlag (hierzu Urteile des Senats vom 20. September 2013 - L 4 KR 1984/13 - [rechtskräftig] und 27. Februar 2015 - L 4 KR 4805/14 - [nicht rechtskräftig; Revision beim BSG anhängig, B 12 KR 3/15 R]), wertet, war die Zahlung jedenfalls als sonstige Einnahme, die zum Lebensunterhalt verbraucht werden konnte, zu werten und damit der Beitragsbemessung zugrunde zu legen.
  • BVerfG, 03.02.1993 - 1 BvR 1920/92

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeikt der unterschiedlichen Bemessung von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.11.2015 - L 4 P 906/15
    Dies ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Kammerbeschluss vom 3. Februar 1993 - 1 BvR 1920/92 - in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2015 - L 4 KR 4805/14
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.11.2015 - L 4 P 906/15
    Selbst wenn man zu Gunsten des Klägers die von der Personalvorsorgestiftung gezahlte Leistung als eine ausländische Rente, die in den Jahren 1987 bis 1999 nicht der Beitragspflicht zur Krankenversicherung sowie in den Jahren 1995 bis 1999 nicht der Beitragspflicht zur Pflegeversicherung unterlag (hierzu Urteile des Senats vom 20. September 2013 - L 4 KR 1984/13 - [rechtskräftig] und 27. Februar 2015 - L 4 KR 4805/14 - [nicht rechtskräftig; Revision beim BSG anhängig, B 12 KR 3/15 R]), wertet, war die Zahlung jedenfalls als sonstige Einnahme, die zum Lebensunterhalt verbraucht werden konnte, zu werten und damit der Beitragsbemessung zugrunde zu legen.
  • LSG Baden-Württemberg, 10.09.2010 - L 4 KR 915/08
  • LSG Baden-Württemberg, 10.11.2017 - L 4 KR 2045/16
    Nicht zuletzt der sachliche Unterschied zwischen Versicherungspflicht und Versicherungsberechtigung rechtfertigt - nach wie vor - eine unterschiedliche Behandlung der Versicherten auch bezüglich der Beitragshöhe bzw. der berücksichtigungsfähigen Einnahmen (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. April 2013 - L 1 KR 2/12 -, juris Rn. 21 ff; Senatsurteil vom 27. November 2015 - L 4 P 906/15 - juris, Rn. 28).
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